Aufgrund der engen, seit fast 35 Jahren andauernden Zusammenarbeit mit den verschiedensten Denkmalpflegebehörden sind wir mit den Ansprüchen der Denkmalpflege vertraut und daher in der Lage, Sie entsprechend zu beraten.

Dabei steht im Mittelpunkt die Frage, welche Bauteile in Ihrem Haus bzw. Ihrer Wohnung sind aus der Erbauungszeit, also für den Baukörper zeitgerechte Originale bzw. welcher Art könnten die Originalteile gewesen sein?

Was letztendlich zur Anwendung kommt, haben wir nicht zu entscheiden, wir können Sie nur beraten.